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Häufige Fragen zur Abstinenzkontrolle
Haben Sie Fragen zu Ihrem Abstinenznachweis, zur Haar- und Urinprobe oder allgemein zum Abstinenzkontrollprogramm für die MPU?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen!
Ja. Eine bestimme Anzahl der Abwesenheitstage darf, je nach Dauer des Abstinenzprogramms, aber nicht überschritten werden. Die Bestimmungen werden mit Ihnen ausführlich besprochen.
Sie müssen uns eine Telefonnummer mitteilen, unter der Sie werktäglich von 8-18 Uhr erreichbar sind. Muss Ihr (Mobil-)Telefon in dieser Zeit lautlos oder ausgeschaltet sein, können Sie uns zurückrufen. Es erfolgt eine Einbestellung in unser Labor für den nächsten Tag zur Abgabe einer Urinprobe. Die Uhrzeit kann in der Regel abgesprochen werden und liegt in dem Rahmen von 8 bis 20 Uhr. Alternativ kann der Termin per Email vereinbart werden.
Falls Sie Kontrolltermine aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können (z.B. Erkrankung), ist dies nachvollziehbar zu belegen. Sollte Ihre Erreichbarkeit für einen kurzen Zeitraum nicht gegeben sein (z.B. Dienstreise), ist dieses ebenfalls zu belegen und im Vorfeld mitzuteilen.
Da starke Flüssigkeitsaufnahme die nachzuweisenden Substanzen unter die Nachweisgrenze unserer Labormethoden drücken kann, führen wir eine Kreatininbestimmung durch. Sollte der Wert den Grenzwert unterschreiten (= Probe verdünnt), gilt die Probe als nicht verwertbar. Dies kann ggf. zum Abbruch des Programms führen. In jedem Fall ist aber ein zusätzlicher Termin nötig. Sie sollten daher am Tag der Probengabe nicht übermäßig trinken. Bitte achten Sie zusätzlich darauf, dass Sie zum Termin nicht mit leerer Blase erscheinen.
Zu jedem Termin ist von Ihnen der gültige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Das Entgelt für die Urinanalysen ist am jeweiligen Kontrolltermin in bar zu entrichten.
Sollten Sie ärztlich verordnet Medikamente erhalten, bitten wir Sie die entsprechenden Beipackzettel zum jeweiligen Termin mitzubringen.
Sollten Sie ärztlich verordnet Medikamente erhalten, bitten wir Sie die entsprechenden Beipackzettel zum jeweiligen Termin mitzubringen. Auf die Einnahme nicht ärztlich verordneter Medikamente sollten Sie verzichten. Bekommen Sie Arzneimittel verschrieben, die Alkohol enthalten, sollten Sie mit Ihrem Arzt über mögliche unbedenkliche Alternativpräparate reden. Dies gilt auch für „äußerlich“ angewendete Desinfektionsmittel (z.B.„Gurgelmittel“ für Mund, Rachen ; Desinfektion von Haut ).
Während der Laufzeit des Programms müssen Sie auf den Konsum von „alkoholfreiem“ Bier, Wein oder Sekt verzichten, da diese relevante Mengen an Alkohol enthalten können, dessen Einnahme über EtG nachweisbar wird. Dies gilt auch für Malzbier, sowie bei ursprünglich alkoholfreien Obst- und Fruchtsäften die nach Gärung Alkohol enthalten können.
Nein.Der Konsum von alkoholhaltigen Lebensmitteln wie z.B. entsprechenden Pralinen oder vergorenem Sauerkraut ist während des Untersuchungszeitraumes nicht gestattet.
Vermeiden Sie nach Einbestellung die Aufnahme alkoholhaltiger Dämpfe und verwenden Sie keine alkoholhaltigen (Hand-) Desinfektionsmittel oder Lotionen.
Keine Abwesenheit innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Programms.
Keine Abwesenheit länger wie sechs durchgehenden Wochen bei 12 Monaten Dauer.
Keine Abwesenheit länger wie drei durchgehenden Wochen bei 6 Monaten Dauer.
Bei 12 monatigem Abstinenzprogramm nicht mehr wie 8 Wochen in Summe.
Bei 6 monatigem Abstinenzprogramm nicht mehr wie 4 Wochen in Summe.
Falls Sie Arzneimittel erhalten die Opiate wie Codein o.ä. enthalten, sollten Sie das Programm zur Abstinenzüberwachung erst nach der Therapie beginnen. Dies gilt ggf. auch für opioidhaltige Arzneimittel und Psychopharmaka, wenn deren Einnahme im erweiterten Untersuchungsumfang Ihres Kontrollprogramms mit überprüft werden soll.
Nein. Während der Laufzeit des Programms müssen Sie auf den Verzehr von Hanfprodukten (z.B. Hanftee) und Mohnsamen (z.B. Mohnkuchen) verzichten. Ihre Urinprobe kann hierdurch falsch-positiv für Cannabis- bzw. Morphin-Konsum werden. Labordiagnostisch kann die Herkunft dieser Substanzen aus einem Lebensmittel nicht von einer missbräuchlichen Einnahme unterschieden werden.
Bei gefärbten Haar wird eine Haaranalyse durch ein halbjähriges Urinkontrollprogramm
ergänzt. Bei einer Abstinenzkontrolle auf Alkohol ist dies nicht möglich. Wird im Einsendelabor eine eine Haarfärbung festgestellt, ohne vorherige Einlassung des Klienten wird ein negativer Befund nicht als Abstinenznachweis gewertet.